4.a Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis
Antwort
Bevor es mit der Arbeit mit den Jugendlichen losgehen kann, ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses Pflicht. Es kann bei jedem Bürgeramt beantragt werden und wird per Brief an die Meldeadresse zugeschickt. Grundsätzlich wird für die Ausstellung eine Gebühr erhoben. Wird das Führungszeugnis allerdings für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt, für die es keinerlei Aufwandsentschädigung gibt, kann man sich davon befreien lassen. Eine entsprechende Bescheinigung wird vom Freiwilligenzentrum ausgestellt.









